Jetzt Anfragen
tel:+49 1523 7109920

Unser Office

Retaro Group
Wehratalstraße 83,
79664 Wehr, DE

TELEFON

+49 (0)7761 9983516
+49 (0)1523 7109920

E-mail

immer@1meter.de

Folge uns

Jetzt anfragen

Blog Artikel

Die OS-Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet. Sie sollten unbedingt Ihr Impressum aktualisieren, da sonst Abmahnungen drohen!

OS‑Plattform – Abschaltung zum 20. Juli 2025: Impressum jetzt aktualisieren!

Zum 20. Juli 2025 stellt die Europäische Union die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ein. Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten, müssen jetzt dringend handeln. Denn ab diesem Stichtag ist der Verweis auf die Plattform in Impressum, AGB und E-Mails nicht nur überflüssig, sondern sogar rechtlich riskant. In diesem Artikel erfahren Sie, warum die OS-Plattform eingestellt wird, welche Pflichten entfallen – und welche bestehen bleiben.

Was war die OS-Plattform und warum wurde sie eingeführt?

Die Online-Streitbeilegungsplattform wurde 2016 von der EU ins Leben gerufen. Ziel war es, eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher zu schaffen, um Streitigkeiten mit Händlern außergerichtlich klären zu können. Jeder Online-Händler innerhalb der EU war verpflichtet, einen leicht zugänglichen und anklickbaren Link zu dieser Plattform bereitzustellen – vor allem im Impressum, in den AGB und teilweise in Angebots-E-Mails.

In der Praxis allerdings wurde die Plattform kaum genutzt. Die Zahl der tatsächlich eingereichten Beschwerden war gering, während der administrative Aufwand für Unternehmen und EU-Institutionen vergleichsweise hoch blieb. Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, die OS-Plattform ersatzlos einzustellen.

Stichtag 20. Juli 2025: Was ändert sich?

Ab dem 20. Juli 2025 wird der Link zur OS-Plattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) deaktiviert. Das hat zur Folge, dass alle Hinweise auf diese Plattform aus den Rechtstexten entfernt werden müssen. Wer diesen Hinweis danach weiterhin nutzt, riskiert eine Abmahnung wegen Irreführung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Konkret bedeutet das:

  • Der Link muss aus dem Impressum entfernt werden.
  • Hinweise in den AGB, E-Mail-Signaturen, Fußzeilen und Angebotsseiten müssen gestrichen werden.
  • Auch externe Profile auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy sollten überprüft werden.

Es reicht nicht aus, die Seite nur optisch zu ändern – auch automatisch generierte Dokumente, z. B. PDF-Angebote oder Bestellbestätigungen, müssen aktualisiert werden.

Was bleibt: Informationspflicht gemäß VSBG

Obwohl die OS-Plattform verschwindet, bleibt eine andere Informationspflicht weiterhin bestehen: die nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unternehmen müssen auch künftig darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.

Das bedeutet:

  • Wer nicht teilnehmen möchte, sollte folgenden Satz verwenden:
    „Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.“
  • Wer teilnimmt, muss die konkrete Schlichtungsstelle benennen und verlinken.

Diese Pflicht gilt unabhängig von der OS-Plattform und muss im Impressum und in den AGB korrekt umgesetzt werden.

Was tun bei alten Unterlassungserklärungen?

Ein Sonderfall betrifft Unternehmen, die in der Vergangenheit wegen fehlerhafter OS-Verweise abgemahnt wurden und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Hier gilt es, genau hinzuschauen:

  • Enthält die Erklärung eine dynamische Formulierung („geltende gesetzliche Plattform“), endet die Pflicht automatisch mit der Abschaltung.
  • Bei statischen Formulierungen (z. B. konkrete URL genannt) kann es notwendig sein, die Unterlassungserklärung aktiv zu kündigen.

Lassen Sie solche Fälle im Zweifel durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

5 Schritte zur rechtssicheren Umstellung

  1. Impressum aktualisieren: Entfernen Sie den OS-Link vollständig.
  2. AGB und Widerrufserklärungen prüfen: Auch hier dürfen keine Verweise mehr enthalten sein.
  3. E-Mail-Vorlagen und PDFs anpassen: Besonders bei automatisierten Prozessen wichtig.
  4. Marktplatz- und Social-Media-Profile überprüfen: Denken Sie auch an externe Kanäle.
  5. VSBG-Hinweis korrekt formulieren: Bleibt weiterhin Pflicht.

Fazit

Die Abschaltung der OS-Plattform mag auf den ersten Blick wie eine Formalie wirken, ist in Wahrheit aber eine wichtige rechtliche Änderung für Online-Unternehmen. Wer seine Rechtstexte jetzt nicht aktualisiert, setzt sich dem Risiko einer Abmahnung aus. Gleichzeitig bietet die Umstellung eine gute Gelegenheit, Impressum, AGB und sonstige Pflichtangaben insgesamt auf Aktualität zu überprüfen.

Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zum Stichtag. Aktualisieren Sie Ihre Texte rechtzeitig – oder lassen Sie sich von Experten wie 1meter.de unterstützen. Wir überprüfen Ihre Website, Texte und Dokumente und stellen sicher, dass Ihr Auftritt auch nach dem 20. Juli 2025 rechtssicher bleibt.

Jetzt beraten lassen → immer@1meter.de

Leave a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert